Zur Startseite
VOX
Schwerhörigenzentrum Wien

Endlich! Bedürfnisse Schwerhöriger in neuer Covid-19-Maßnahmenverordnung berücksichtigt!

Nach monatelangem Kampf des ÖSB (Öst.Schwerhörigenbund) werden in der 1. Novelle zur Covid-19-Notmaßnahmenverordnung der österreichischen Bundesregierung (die per 27.11.2020 in Kraft tritt) endlich die Bedürfnisse hörgeschädigter Menschen explizit erwähnt!

Zurück zur Übersicht

Der ÖSB kämpft seit Aufkommen der Covid-19-Pandemiemaßnahmen im Frühjahr 2020 für eine Regelung in den behördlichen Verordnungen, die Schwerhörigen die interpersonale Kommunikation mit ihren Gesprächspartner/innen ohne MNS-Maske erleichtern bzw. erst ermöglichen: Denn ohne Mimik und Mundbild ist für Schwerhörige ein Gespräch trotz bester Hörsystemversorgung nur schwer bis gar nicht möglich.

Ab 27.11.2020 gilt die 1. Novelle zur Covid-19-Notmaßnahmenverordnung (siehe Originalverordnungstext HIER als Download!). Aufgrund der Beharrlichkeit des ÖSB gelang es in Kooperation mit dem ÖBR (Öst.Behindertenrat) zu erreichen, dass in § 15 Abs 3 Z 4 Notmaßnahmenverordnung folgende Ausnahmebestimmung eingefügt wurde:

„Die Pflicht zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung gilt nicht […] für gehörlose und schwer hörbehinderte Personen sowie deren Kommunikationspartner während der Kommunikation.“

Der ÖSB empfiehlt schwerhörigen Menschen, sich die Verodnungsnovelle auszudrucken und immer bei sich zu führen! Dies parallel mit dem Tragen der ÖSB-MNS-Maske mit der Aufschrift "KEIN VERSTEHEN OHNE MUNDBILD!" ist sicher für den derzeitigen kommunikativen Alltag hilfreich! Diese spezielle MNS-Maske gibt es KOSTENLOS im Beratungscenter TA-VOX!